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Nachdem im Laufe der letzten Jahre in den verschiedensten Institutionen zahlreiche an Kindern und Jugendlichen begangene Missbrauchsfälle in der Öffentlichkeit bekannt wurden, haben sich auch der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen intensiv mit dieser Problematik beschäftigt und nachfolgend ein differenziertes Konzept von Präventivmaßnahmen für die Arbeit in den Sportvereinen entwickelt. Gerade als Sportverein übernehmen wir ein hohes Maß an Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit mit den jungen Sporttreibenden sollte daher stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, angemessener Wertschätzung und dem erforderlichen Vertrauen. Darüber hinaus ist unsere Aufmerksamkeit zum Schutz der in unserem Übungsbetrieb betreuten Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch gefordert.

Die Aufgabe des Sportvereines
Auch wenn Kinder und Jugendliche in Sportvereinen nur stundenweise betreut werden, können Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt sichtbar werden. Sportvereine dürfen hier nicht wegschauen, sondern sollten eine Kultur des Hinsehens leben. Das bedeutet, dass der Kinderschutz im Verein verankert ist und es ein gemeinsames Verständnis davon gibt, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt werden kann.

Maßnahmen im TV Sonderbach
Der TVS ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies entsprechend ernst. Der Verein muss in der Lage sein, Probleme wahrzunehmen und den Mut haben, diese anzusprechen. Der Gesamtvorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und einige Maßnahmen beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im TVS beitragen: Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der TVS einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, dass sie diesen Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Arbeit im Verein machen.
Darüber hinaus ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Personen verpflichtend, die als Übungsleiter mit Kindern und Jugendlichen im Verein Kontakt haben. Die Vorlage der Führungszeugnisse wird in regelmäßigen Abständen erneuert. Als nächster Schritt steht die Aufnahme des Themas „Kindeswohl“ in die Satzung und die anschließende Abstimmung über die geänderte Satzung auf der kommenden Generalversammlung bevor.

Die Kindeswohl-Beauftragte
In der letzten Vorstandssitzung wurde Maike Metzke (geb. 1989) als Kindeswohl-Beauftragte des TVS gewählt. Hierfür hat sie sich durch ihre Teilnahme am Seminar „Kindeswohl im Verein“ beim HTV qualifiziert. Darüber hinaus bringt sie bereits einige essentielle Erfahrungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit mit. Die Kindeswohlbeauftragte fungiert als erste Ansprechpartnerin und Vertrauensperson, wenn Kinder, Jugendliche, Eltern, Angehörige, Übungsleiter oder sonstige Personen den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Sie ist dabei sachlich, vertraulich und agiert als sensible Gesprächspartnerin. Sie koordiniert Präventionsmaßnahmen und entscheidet im Verdachtsfall, ob Hilfe von außen erforderlich ist und stellt ggf. den Kontakt zu einer externen Beratungsstelle her.

Kontakt
maikemetzke@web.de

1. Vorsitzender
Wolfgang Windt

Wolfgang Windt
Heinrich-Weber-Str. 44
64646 Heppenheim
Tel.: 0173-6846736

Vereinssponsor

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