Der aktuelle Jahresbeitrag wurde an der Generalversammlung vom 24.03.2017 beschlossen und ist ab dem 01.01.2018 gültig. Die wiederkehrende Zahlung ist rückwirkend zum 1.1. und im voraus zum Jahresende fällig. Der Einzug erfolgt jährlich am vierten Arbeitstag im April. Bei einem Neueintritt ist der Beitrag ab dem Eintrittsmonat in einem Betrag für den Rest das Jahres zu zahlen. Bezahlte Beiträge werden, auch beim Wechsel der Mitgliedschaft während des Jahres, nicht erstattet. Der freiwillige Austritt kann gemäß §6 der Satzung nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss dem Vorstand einen Monat vorher schriftlich angezeigt werden.
Jährlich gehen pro Mitglied (aktiv wie passiv) durchlaufende Kosten an Verbände (LSB, HTV, Turngau, HTTV) und Sportversicherungen. Unsere Beitragsstruktur ist im Vergleich zu anderen Sportvereinen der Umgebung günstig.